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Es ist nicht möglich, sich direkt beim Verband Wohnen um eine Wohnung zu bewerben

Alle unseren freiwerdenden öffentlich geförderten Wohnungen werden dem Landratsamt Starnberg und der zuständigen Gemeinde zur Vergabe an bereits registrierte Wohnungssuchende gemeldet.

Sofern Sie Interesse an einer öffentlich geförderten Wohnung haben, müssen Sie 
1.) zuerst eine Wohnberechtigung beim Landratsamt Starnberg beantragen und 
2.) sich mit dem Wohnberechtigungsschein bei der jeweiligen Gemeinde bewerben.

 

Falls Sie Interesse an unseren nicht öffentlich geförderten Wohnungen haben, die i. d. R. durch andere Förderprogramme günstiger sind als privat vermietete Wohneinheiten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde, in der sich Ihre künftige Wohnung befinden soll.

Unsere Wohnungen befinden sich in folgenden Gemeinden:

Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching, Inning, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling und Wörthsee.

Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Wohnungen bevorzugt an Bürger der entsprechenden Gemeinde erfolgt. Somit sind Ihre Aussichten auf eine Wohnung am größten, wenn Sie sich in Ihrer Wohnsitzgemeinde bewerben.
 

Sind Sie an einer aktuell freien Wohnung aus dem BereichBetreutes Wohnen interessiert und es liegen die individuellen Voraussetzungen (Wohnberechtigungsschein einer definierten Einkommensstufe/Personen ab 60 Jahren bzw. Menschen mit Grad der Behinderung von mindestens 50) für eine Bewerbung vor, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Sachbearbeiter für die jeweilige Gemeinde