Hier finden Sie Fragen und Antworten
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten
Wir vermieten die Wohnungen in der Regel unmöbliert und ohne Küche. Oft können aber direkt vom Vormieter Einrichtungsgegenstände übernommen werden.
Als Sicherheit hat der Mieter eine einmalige Zahlung eine sogenannte „Kaution“ an uns zu entrichten. Die Kaution beträgt drei Kaltmieten und kann in bis zu drei Raten mit der laufenden Miete an uns bezahlt werden. Die Sicherheitsleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erstatten wir die Kaution (zuzüglich Zinsen) zurück, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurück gegeben wird.
Wenn Sie einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel benötigen, weil z.B. einer Ihrer Schlüssel abgebrochen ist oder verloren ging, stellen wir Ihnen eine Bestätigung zur Schlüsselnachbestellung für den Schlüsseldienst aus, bei dem die Sicherungskarte hinterlegt ist.
Schlüsselnachbestellung
Bei Verlust des Schlüssels wird spätestens am Tag des Auszugs der Sicherheitszylinder an der Wohnungstüre mit allen Schlüsseln auf Ihre Kosten ersetzt.
Bei Bruch des Schlüssels ist dieser bis zum Tag des Auszugs von Ihnen aufzubewahren und im Rahmen der Wohnungsabnahme an den Hausmeister zu übergeben.
Der Hausmeister hat keinen Schlüssel zu unseren Mietwohnungen. Bei Wohnungsübergabe werden sämtliche Schlüssel an den Mieter ausgehändigt. Entgegen der Meinung vieler Mieter gibt es keinen Generalschlüssel für unsere Wohnanlagen.
Am besten rufen Sie direkt Ihren Hausmeister an und besprechen mit ihm die Schadensbeseitigung, in der Regel wird er sich den Mangel vor Ort direkt anschauen. Das ist der schnellste Weg. Auch wenn Sie in der Verwaltung anrufen, werden wir immer erst den Hausmeister zu Besichtigung schicken, die Abwicklung dauert dann nur länger.
Wir empfehlen sowohl den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die die Schäden an der Mietsache (z.B. Waschbecken) übernimmt, als auch einer Hausratversicherung, die im Schadensfall für Ihr Eigentum (z.B. Möbel) leistet.
Alternativ können Sie auch unser Schadensformular ausfüllen.
Grundsätzlich müssen Sie vorher in der Verwaltung anfragen, ob Sie Umbauten vornehmen dürfen. Nicht genehmigte Veränderungen in Wohnungen und Kellerräumen oder auf Balkonen und Terrassen müssen Sie auf Ihre Kosten beseitigen.
Die Betriebskosten der verwalteten Wohnanlage sollen niedrig gehalten werden, deshalb sorgen die Mieter in der Regel selbst für die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume gemäß Reinigungsplan.
Ausnahmen:
Altersgerechtes und Betreutes Wohnen.
Ein freundlicher Dialog unter Nachbarn wirkt oft Wunder. Daher empfehlen wir Ihnen, zunächst das Gespräch zu suchen.
Sollte auf diese Weise keine Einigung möglich sein, stehen wir Ihnen nach schriftlicher Mitteilung gerne hilfreich zur Seite.
Der Mieter kann nur mit Zustimmung des Vermieters eine weitere Person in die Wohnung aufnehmen. Bitte teilen Sie uns daher schriftlich mit, wenn eine Person zu Ihrem Haushalt längerfristig oder dauerhaft hinzukommt oder diesen verlässt. Aufenthalte von kurzer Dauer (z. B. Besuch) benötigen keine besondere Zustimmung.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich Ihre künftige Wohnung befinden soll.
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung >>Stellplatzbewerbung<< per Post oder E-Mail zu. Sollte entgegen Ihrem Wunsch keine Garage bzw. Stellplatz frei sein, merken wir Sie auf unserer Warteliste vor.
Die An- und Abmeldung beim Stromversorger muss vom Mieter vorgenommen werden.
Die Kündigung muss im Original per Post mit der Unterschrift aller Vertragspartner zugehen. Die Kündigungsfrist ist im Einzelnen in Ihrem Mietvertrag festgelegt. In der Regel kann ein Mietvertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.
Vor der Wohnungsabnahme erfolgt eine Besichtigung der Wohnung mit dem zuständigen Hausmeister, um den Wohnungszustand festzustellen. Der Mieter erhält im Anschluss eine sogenannte „Checkliste“ in der alle noch durch den Mieter (bis zum Mietende) auszuführende Arbeiten aufgelistet sind. Die Wohnungsabnahme findet zusammen mit dem Hausmeister statt. Hier wird auch ein Protokoll erstellt sowie die Ablesung der Zählerstände durchgeführt.
Hunde oder Katzen dürfen nur nach vorherige schriftlichen Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Jeder Antrag ist einzeln zu bewerten und zur Genehmigung muss eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen.
Ein Formular dazu steht auf unserer Hompage unter Service/Downloads zum Herunterladen für Sie bereit oder kann direkt beim Verband Wohnen angefordert werden.
Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt an den Verband Wohnen zurück. Danach wird geprüft, ob der Tierhaltung in Ihrem Fall zugestimmt werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass nicht genehmigte Hunde und Katzenhaltung ein Verstoß gegen Ihren bestehenden Mietvertrag darstellt (siehe Zustimmungspflichtige Handlungen des Mieters) und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
In der Betriebs- und Heizostenabrechnung rechnet der Vermieter die Kosten ab, die durch die Vermietung der Immobilie entstehen und den Gebrauch der Mietsache ermöglichen und legt sie auf den Mieter um. Welche Kosten sich auf den Mieter umlegen lassen, schreiben die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung vor. In der Abrechnung werden die Gesamtkosten erfasst, der Anteil der jeweiligen Mietpartei ermittelt und dieser mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
Da die Vorauszahlungen immer individuell vereinbart werden, ist es wichtig, nicht das Abrechnungsergebnis, sondern die Gesamtkosten mit dem Vorjahr zu vergleichen. Wenn Sie Ihre Vorauszahlungen anpassen möchten, bitten wir Sie, sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode (31. Dezember) zugeschickt.
Hier muss erst der mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrag geprüft werden sowie eine Besichtigung der Wohnung durch den zuständigen Hausmeister stattfinden. Erst danach kann festgelegt werden, ob und in welchem Umfang die Wohnung durch den Mieter zu streichen ist.
Die Trennliste für Rest-, Bio- und Papierabfall sowie für den Gelben Sack und Altglas finden Sie hier: https://www.awista-starnberg.de/downloadcenter/