Hier finden Sie Fragen und Antworten
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Wann ist die Mietzahlung fällig? Open or Close
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten
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Sind die Zimmer und Wohnungen möbliert? Open or Close
Wir vermieten die Wohnungen in der Regel unmöbliert und ohne Küche. Oft können aber direkt vom Vormieter Einrichtungsgegenstände übernommen werden.
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Wie hoch ist die Kaution? Open or Close
Als Sicherheit hat der Mieter eine einmalige Zahlung eine sogenannte „Kaution“ an uns zu entrichten. Die Kaution beträgt drei Kaltmieten und kann in bis zu drei Raten mit der laufenden Miete an uns bezahlt werden. Die Sicherheitsleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erstatten wir die Kaution (zuzüglich Zinsen) zurück, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurück gegeben wird.
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Was ist zu tun, wenn ich einen zusätzlichen Schlüssel für meine Wohnung benötige bzw. einen verloren habe? Open or Close
Wenn Sie einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel benötigen, weil z.B. einer Ihrer Schlüssel abgebrochen ist oder verloren ging, stellen wir Ihnen eine Bestätigung zur Schlüsselnachbestellung für den Schlüsseldienst aus, bei dem die Sicherungskarte hinterlegt ist.
Link zum Formular
Bei Verlust des Schlüssels wird spätestens am Tag des Auszugs der Sicherheitszylinder an der Wohnungstüre mit allen Schlüsseln auf Ihre Kosten ersetzt.
Bei Bruch des Schlüssels ist dieser bis zum Tag des Auszugs von Ihnen aufzubewahren und im Rahmen der Wohnungsabnahme an den Hausmeister zu übergeben.
Der Hausmeister hat keinen Schlüssel zu unseren Mietwohnungen. Bei Wohnungsübergabe werden sämtliche Schlüssel an den Mieter ausgehändigt. Entgegen der Meinung vieler Mieter gibt es keinen Generalschlüssel für unsere Wohnanlagen. -
In meiner Wohnung ist ein Schaden aufgetreten, was muss ich tun? Open or Close
Am besten rufen Sie direkt Ihren Hausmeister an und besprechen mit ihm die Schadensbeseitigung, in der Regel wird er sich den Mangel vor Ort direkt anschauen. Das ist der schnellste Weg. Auch wenn Sie in der Verwaltung anrufen, werden wir immer erst den Hausmeister zu Besichtigung schicken, die Abwicklung dauert dann nur länger.
Wir empfehlen sowohl den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die die Schäden an der Mietsache (z.B. Waschbecken) übernimmt, als auch einer Hausratversicherung, die im Schadensfall für Ihr Eigentum (z.B. Möbel) leistet. -
Darf ich in meiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen? Open or Close
Grundsätzlich müssen Sie vorher in der Verwaltung anfragen, ob Sie Umbauten vornehmen dürfen. Nicht genehmigte Veränderungen in Wohnungen und Kellerräumen oder auf Balkonen und Terrassen müssen Sie auf Ihre Kosten beseitigen.
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Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses zuständig? Open or Close
Die Betriebskosten der verwalteten Wohnanlage sollen niedrig gehalten werden, deshalb sorgen die Mieter in der Regel selbst für die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume gemäß Reinigungsplan.
Ausnahmen:
Altersgerechtes und Betreutes Wohnen. -
Was ist zu tun, wenn es Anlass zu Beschwerden gibt? Open or Close
Ein freundlicher Dialog unter Nachbarn wirkt oft Wunder. Daher empfehlen wir Ihnen, zunächst das Gespräch zu suchen.
Hierzu mehr unter: Gute Nachbarschaft
Sollte auf diese Weise keine Einigung möglich sein, stehen wir Ihnen nach schriftlicher Mitteilung gerne hilfreich zur Seite. -
Was ist zu tun, wenn jemand zuziehen möchte oder jemand auszieht? Open or Close
Der Mieter kann nur mit Zustimmung des Vermieters eine weitere Person in die Wohnung aufnehmen. Bitte teilen Sie uns daher schriftlich mit, wenn eine Person zu Ihrem Haushalt längerfristig oder dauerhaft hinzukommt oder diesen verlässt. Aufenthalte von kurzer Dauer (z. B. Besuch) benötigen keine besondere Zustimmung.
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Wie kann ich mich vormerken lassen, wenn sich Veränderungen in meinem Wohnungsbedarf ergeben haben und ich eine größere oder kleinere Wohnung benötige? Open or Close
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich Ihre künftige Wohnung befinden soll.
Hierzu mehr unter: Wie komme ich an eine Wohnung -
Was muss ich tun, wenn ich eine Garage bzw. einen Stellplatz anmieten möchte? Open or Close
Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung >>Stellplatzbewerbung<< per Post, Fax oder E-Mail. Sollte entgegen Ihrem Wunsch keine Garage bzw. Stellplatz frei sein, merken wir Sie auf unserer Warteliste vor.
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Muss ich beim Ein- oder Auszug der angemieteten Wohnung meinen Stromanschluss selbst an- oder abmelden? Open or Close
Die An- und Abmeldung an den Stromversorger E.ON bzw. Stadtwerke nimmt das Wohnungsunternehmen auf Wunsch direkt vor. Falls Sie während der Mietzeit zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen Sie dies selbst veranlassen.
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Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung, Garage oder Stellplatz kündigen möchte Open or Close
Die Kündigung muss im Original per Post mit der Unterschrift aller Vertragspartner zugehen. Die Kündigungsfrist ist im Einzelnen in Ihrem Mietvertrag festgelegt. In der Regel kann ein Mietvertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.
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Was ist bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten? Open or Close
Vor der Wohnungsabnahme erfolgt eine Vorbesichtigung der Wohnung, um den Wohnungszustand festzustellen. Es wird vor Ort besprochen und festgelegt, welche Arbeiten für Sie noch anstehen bzw. welche Mängel bis zur endgültigen Wohnungsrückgabe behoben werden müssen. Falls Sie Änderungen an der Mietsache vorgenommen haben, muss der ursprüngliche Zustand von Ihnen wiederhergestellt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
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Ist Tierhaltung / Hunde oder Katzen erlaubt? Open or Close
Hunde oder Katzen dürfen nur nach vorherige schriftlichen Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Jeder Antrag ist einzeln zu bewerten und zur Genehmigung muss eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen.
Ein Formular dazu steht auf unserer Hompage unter Service/Downloads zum Herunterladen für Sie bereit oder kann direkt beim Verband Wohnen angefordert werden.
Bitte senden Sie den Antrag vollständig ausgefüllt an den Verband Wohnen zurück. Danach wird geprüft, ob der Tierhaltung in Ihrem Fall zugestimmt werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass nicht genehmigte Hunde und Katzenhaltung ein Verstoß gegen Ihren bestehenden Mietvertrag darstellt (siehe Zustimmungspflichtige Handlungen des Mieters) und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann.